Ehe- und Partnerschaftliches Fehlverhalten
In all diesen Fällen helfen wir Ihnen als fachlich kompetenter Privatdetektiv, die notwendigen und gerichtlich verwendbaren Beweismittel zu sammeln:
- Ehebruch
- unbegründeter Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (böswilliges Verlassen)
- Aussperren aus der Wohnung oder dem gemeinsamen Schlafzimmer
- Verletzung der Unterhaltspflicht
- grundlose Eifersucht
- heimlicher Schwangerschaftsabbruch
- Verletzung der Pflicht zur anständigen Begegnung wie Alkoholismus, Drogensucht, liebloses und feindseliges Verhalten, Ausgrenzung von Freizeitaktivitäten usw.
- Verletzungen des Einvernehmlichkeitsgebotes wie heimliche Abhebungen vom Konto, heimliche größere Investitionen, Verschweigen des tatsächlichen Einkommens oder der Ersparnisse usw.
- körperliche Mißhandlung
- schwere Kränkung und Psychoterror
- übermäßige geschlechtliche Anforderungen an den Ehepartner (Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar!)
Diese Informationen sollen Ihnen helfen die Lage einzuschätzen, persönliche Entscheidungen zu treffen und in strittigen Trennungen gerichtsverwertbare Beweismittel zu besitzen, die über Schuld und Unschuld und damit über die Höhe der Ansprüche mitentscheidend sein können!
Urlaubsüberwachungen
Da Seitensprünge häufig im Urlaub begangen werden, können wir Ihnen in diesem Zusammenhang besondere Pauschalen zur Überwachung des Ehe/Lebenspartners anbieten, die den Einsatz bereits im Vorfeld kalkulierbar machen.
Siehe ABGB §§ 44, 89-100 und österreichisches Ehegesetz!
Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Beratung haben, dann rufen Sie unser Detektivbüro in Wien an unter
+43 664 64 64 945