FAQ

Wie erreiche ich Sie?

Sie erreichen mich telefonisch unter +43 664 64 64 945 und per Mail unter office@privatdetektiv24.at rund um die Uhr – 24/7, auch an Sonn- und Feiertagen. Sie können, nach telefonischer Terminvereinbarung, in mein Wiener Büro in der Mooslackengasse 17, 1190 Wien kommen, oder ich komme zu Ihnen. 

Mit welchen Kosten muss ich für die Detektiv-Arbeit rechnen?

Jeder Fall hat eine individuelle Ausgangssituation und die Situation kann sich während der Bearbeitung des Falles verändern. In einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch kann ich Ihnen eine seriöse Kostenschätzung geben.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Unsere Kosten setzen sich zusammen aus dem fixen Stundensatz, den Fahrtkosten, je nach Erfordernis den Spesen/Barauslagen, zuzüglich 20% Aufwandspauschale für Berichte, Kfz-Bereitstellung Telefonate, Foto-Videoausarbeitung und Miete für eingesetzte Technik. 

Spezielle Technik wie Gps-Tracker oder verdeckte Videoüberwachungsanlagen werden extra verrechnet.

Alle Aufwendungen werden in einer schriftlichen Dokumentation offen gelegt und entsprechend begründet.

Kann ich die Kosten zurückfordern?

Nach dem Verursacherprinzip können Sie die Kosten in vielen Fällen zurückfordern und der Verursacher muss diese tragen – wie etwa bei Ehebruch oder Diebstahl.

Warum soll ich mich für Sie entscheiden?

Ich bin ehemaliger Undercover-Agent des BMI und bereits seit 20 Jahren in der Sicherheitsbranche tätig. Mein beruflicher Background liegt im Bereich der Sicherheits- und Kriminalpolizeifür die ich mehr als 11 Jahre tätig war. Ich arbeite höchst professionell, schnell, zuverlässig und vertrauenswürdig für Ihre Sicherheit!

Kann ich Ihnen einen Auftrag anonym erteilen?

Nein, ich muss abschätzen können, ob ein berechtigtes Interesse an dem Fall vorliegt. Ich unterliege aber der Verschwiegenheitspflicht und behandle Ihre Informationen streng vertraulich.

Werden meine Informationen an Dritte weitergegeben bzw. kann ich mich auf Diskretion verlassen?

Sie können sich auf absolute Diskretion verlassen: Dieser unterliege ich sowohl gesetzlich als auch aus eigenem Interesse – Das Vertrauen meiner KundInnen ist mir sehr wichtig!

Wenn die Person in strafrechtlich relevante Vergehen involviert ist, benachrichtigen Sie die Exekutive?

Nein – ich handle bei der Bearbeitung des Falls nach Ihren Wünschen.

Wie schnell können sie mit dem Auftrag beginnen?

In dringenden Fällen kann ich sofort beginnen – Grundsätzlich brauche ich zumindest eine Vorlaufzeit von drei bis vier Stunden. Meistens ist ein Auftragsbeginn noch am selben Tag möglich.

Bekommen auch meine Angehörigen Personenschutz, wenn ich diesen für mich bezahle?

Bei Personenschutz analysieren wir im Erstgespräch umfassend die Gefährdungsgrundlage und erstellen zusammen ein optimales Schutzkonzept. Für den individuellen Schutz berechne ich jede Person einzeln.

Können Sie mir auch bei Reisen ins Ausland Personenschutz bieten?

Ja – es gilt jedoch abzuklären, ob der Personenschutz bewaffnet oder nicht bewaffnet sein soll und hängt vom jeweiligen Land sowie der Gefährdungsstufe ab.

Kann ich Ihre Beweise auch vor Gericht verwenden?

Ja – zumeist reicht mein schriftlicher Abschlussbericht, um Ansprüche ohne einen nervenaufreibenden Gerichtsprozess geltend zu machen. Sollte es dennoch dazu kommen, können Sie diese zu Ihren Gunsten vor Gericht verwenden!

Arbeiten Sie auch außerhalb von Wien?

Ja, mein Büro ist zwar in Wien, aber ich arbeite österreichweit, europaweit und wenn nötig auch weltweit!

Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Beratung haben, dann rufen Sie uns an unter

+43 664 64 64 945