§ 107a StGB Beharrliche Verfolgung
(1) Wer eine Person widerrechtlich beharrlich verfolgt (Abs. 2), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Beharrlich verfolgt eine Person, wer in einer Weise, die geeignet ist, sie in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt
- ihre räumliche Nähe aufsucht,
- im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt,
- unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
- unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Der Stalker ist dem Stalking-Opfer meist nicht unbekannt.
Wenn Sie Interesse an einer kostenlosen Beratung haben, dann rufen Sie unser Detektivbüro in Wien an unter
+43 664 64 64 945
Wichtige Info: Im Fall einer Verurteilung muss meistens der betrügerische Partner die Kosten unserer Detektei übernehmen!
Es gibt verschiedene Ursachen und Beweggründe, die eine Person zu einem Stalker werden lassen. Die häufigsten Auslöser sind beendete Beziehungen zwischen Lebenspartnern oder schlicht und ergreifend nicht erwiderte Liebesbezeugungen. In fast allen Stalkingfällen soll das Opfer in einen Angstzustand versetzt werden, um es zu einer Handlung zu bewegen, die der Stalker erreichen will. Als ehemaliger Undercover-Agent des BMI helfe ich Ihnen mit allen Mitteln, Ihren Stalker zu überführen und fundierte Beweise zu liefern.
Durch Stalking wird den Opfern psychischer Schaden, in extremen Fällen auch körperliche Gewalt zugefügt. Die Folgen können bis zu einem Suizid reichen, wenn sich die Opfer niemanden anvertrauen oder keine professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Stalking ist kein Kavaliersdelikt.
Wenn der vermeintliche Täter bekannt ist, kann bei der Polizei Anzeige gegen ihn erstattet werden. Ansonsten besteht die Möglichkeit einer Anzeige gegen eine anonyme Person. Jedoch hat die Polizei nur eine Handhabe gegen den Täter, wenn konkrete Beweise vorliegen. Ist dies der Fall, besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Verfügung, bei der sich der Täter dem Opfer auf eine bestimmte Distanz nicht mehr nähern darf. Durch Recherchen und Observationen kann in den meisten Fällen innerhalb weniger Tage der Stalker identifiziert, gerichtlich verwertbare Beweise gesammelt und somit dem Stalking-Opfer geholfen werden.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Stalking und Mobbing