Berufsbild

Der Berufsdetektiv von heute hat weder mit dem aus Film und Fernsehen bekannten Klischee, noch etwas mit dem aus den Sechzigern und Siebzigern bekannten Ehedetektiv gemeinsam. Viele Menschen haben nur eine ausschnitthafte Vorstellung vom tatsächlichen Leistungsspektrum eines Berufsdetektivs. Manchen entgehen dadurch wertvolle Vorteile.
Der Berufsdetektiv ist aufgrund seiner strengen Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse nicht nur ausführendes Organ bei Sicherheits- und Rechtsproblemen, sondern verfügt dank seiner geprüften Rechtskenntnisse auch über eine funktionelle Beratungskompetenz.
Von Berufsdetektiven werden hochqualitative Dienstleistungen erbracht, die auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Klienten beruhen. Berufsdetektive sind dem Gesetz und ihrem ausgesprochen hohen Berufsethos verpflichtet. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Klienten und sind von jedem Einfluß frei und unabhängig. Dadurch genießen sie vor Gericht den Status eines neutralen und besonders glaubwürdigen Zeugen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Ausübung des Gewerbes der Berufsdetektive stützt sich hauptsächlich auf die Gewerbeordnung 1994 in der dzt. geltenden Fassung (letzte große Gewerberechtsnovelle 1997). Nach deren Bestimmungen liegt ein bewilligungspflichtiges, gebundenes Gewerbe vor. Das bedeutet, daß die Ausübung des Gewerbes eine ausdrückliche Bewilligung (früher Konzession) der Behörde voraussetzt. Neben den allgemeinen Bedingungen der selbständigen Gewerbeausübung sind für Berufsdetektive besondere Voraussetzungen wie der geforderte Befähigungsnachweis und eine besondere Zuverlässigkeit zwingend vorgeschrieben.

Befähigungsnachweis nach Prüfung

Der Befähigungsnachweis besteht in der Ablegung einer Prüfung, welche wiederum in der Regel eine jahrelange Polizei-, Gendarmerie-, Kriminaldienst- oder Detektivpraxis voraussetzt. Gegenstände dieser Prüfung, die von einer fünfköpfigen Kommission abgenommen wird, sind wiederum Kriminalistik, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Grundsätze des straf- und zivilgerichtlichen Verfahrensrechts u.v.m. Die für die Berufsausübung notwendige Bewilligung wird nach der erfolgreich abgelegten Prüfung auf Ansuchen vom Landeshauptmann verliehen.
Ebenfalls in der Gewerbeordnung finden sich die vom Gesetzgeber geschaffenen Vorschriften über die Verschwiegenheitsverpflichtung, über die erforderliche Zuverlässigkeit der Mitarbeiter (und die Überprüfung dieser durch die Polizei bzw. Behörde) sowie die Regelungen über die Berufsdetektivlegitimationen, die von der Republik Österreich ausgestellt werden.
Österreichische Berufsdetektive werden in zunehmenden Maße von der Wirtschaft (Industrie und Gewerbe), von Körperschaften (z.B. Wirtschaftskammern, Gemeinden, etc.) und auch von Privatpersonen, die sich in einem Rechtsnachteil befinden, beauftragt.

Das Leistungsspektrum der Berufsdetektive

Im Rechtsbereich
Österreichische Zivilgerichte werden nicht von sich aus, sondern nur aufgrund von Anträgen tätig. Eine staatliche Stelle, die für Zivilprozesse etwa Beweise beschafft (wie z.B. die Kriminalpolizei für Strafverfahren) existiert in Österreich nicht. Dazu ist ausschließlich der Berufsdetektiv befugt. Nur ihm obliegt es, das Verfahren zugunsten seines Klienten durch Beschaffung von Sach- oder zeugenschaftlichen Beweisen zu beeinflussen.
Im Strafverfahren steht der Berufsdetektiv entweder auf der Seite des Geschädigten oder auf jener des Beschuldigten bzw. des Angeklagten. Im ersten Fall arbeitet er zumeist parallel mit den Strafverfolgungsbehörden, im zweiten Falle verfolgt er die Intentionen der Verteidigung.

o Beschaffung von Sach- und/oder zeugenschaftlichen Beweisen für:
o Arbeitsgerichtsprozesse (Mit-arbeiteruntreue, Entlassungstatbestände, etc.)
o Ehescheidungsverfahren (Nachweis der Eheverfehlung)
o Erbschaftsstreitigkeiten
o Patentrechtsstreitigkeiten
o Strafverfahren (Be- oder Entlastungsbeweise für Verteidigung oder Privatbeteiligung)
o UWG- Verfahren
o Mietrechtsprozesse
o Schadenersatzprozesse
o Durchleuchtung von Zeugen
o Überprüfung der Befangenheit von Organen der Rechtspflege
o Kritische Nachprüfung von polizeilichen Ermittlungsverfahren

Im Wirtschaftsbereich
Der Berufsdetektiv ist dazu berufen, die freie Marktwirtschaft von illegalen Störfaktoren zu säubern. Seine Aufgabe ist es, regulierend in verschiedene interne oder externe Betriebsabläufe einzugreifen, um Rechts- oder Vertragswidrigkeiten mit vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen zu bekämpfen.
o Diebstahlsbekämpfung
o Betrugsaufklärung
o Betriebsspionageabwehr
o Bekämpfung von Waren- und Markenfälschungen
o Pfuscherfahndung
o Aufklärung von Arbeitnehmeruntreue

Im Sicherheitsbereich
Neben der amtlichen Tätigkeit von Exekutivorganen, ist der Berufsdetektiv der einzige Berufsstand, der zum Schutz von Personen (Leib und Leben) befugt ist.

o Bewaffneter Schutz von Personen (Leibwächter)
o Begleitung von Wirtschaftsdelegationen
o Erstellung von Sicherheitsanalysen für Betriebs- und Wohnobjekte
o Abhörschutz, Abwehr von Lauschangriffen

In sonstigen Bereichen

o Diskrete Beschaffung von vertraulichen Informationen (z.B. als Entscheidungshilfe)
o Interventionen, Herbeiführen außergerichtlicher Lösungen
o Auffindung von Schuldnern und verschafftem Kapital
o Auffindung unbekannter Erben
o Kontrolle des Umganges von Jugendlichen, Gegenmaßnahmen bei schlechtem Umgang
o Aufklären von Verleumdungen, übler Nachrede und Kreditschädigung

Der Aktionsradius der Berufsdetektive ist weltumspannend. Aufgrund bestehender Kontakte oder Mitgliedschaften in internationalen Verbänden gibt es nur wenige Länder der Erde, die als Wirkungsbereich ausfallen.

Organisation

Hinter jedem Berufsdetektiv steht die Dienstleistung einer modernen, aufwendigen Detektei mit allen erforderlichen technischen Ausrüstungen sowie die eines Bürobetriebes. Die Ausübung des Detektivberufes ist arbeits- und risikoreich.
Die intensive Berufserfahrung stärkt und verfeinert sein Durchsetzungsvermögen, so wie die Fähigkeit, zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Interessen seines Klienten nach besten Wissen und Gewissen zu vertreten.

Kostenfrage, Kostenregression

Den einzelnen Berufsdetektiv schützt kein Gebietsschutz und kein Konkurrenzverbot. Er lebt vom guten Ruf seiner Arbeit und vom Vertrauen seiner Klienten. Mancher verzichtet auf den Rat eines Berufsdetektives, nur weil er Kosten scheut. Doch es zahlt sich aus, Vorurteile abzustreifen und sich genauer zu informieren. Schlecht oder gar nicht beraten zu sein, oder gar selbst Detektiv zu spielen kommt in der Konsequenz oft um ein Vielfaches teurer als professionelle Hilfe.
Die Kosten der notwendigen Beauftragung eines Berufsdetektives gelten als sogenannte Rechtsverfolgungskosten für die das Verursacherprinzip gilt. Derjenige, der durch sein Verhalten den Einsatz von Berufsdetektiven notwendig gemacht hat, muß dem Auftraggeber diese Kosten ersetzten.